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Verhaltensregeln für Gastangler

Download LAB Verhaltensregeln (*.pdf)
Die Verhaltensregeln dienen dem Schutz, der Erhaltung und Fortentwicklung der im Wasser lebenden Tiere und Pflanzen, sowie der Wasserqualität und der Umwelt. Die verantwortungsbewusste Pflege und Hege ist die vorrangige Pflicht eines jeden Anglers.

Bei der Ausübung des Angelsports sind folgende Ausweispapiere mitzuführen:
  1. Gültiger Fischereischein
  2. Gültiger Erlaubnisschein

Den staatlichen Fischereiaufsehern, den Vereinskontrolleuren und den Polizeiorganen sind auf Verlangen vorzuzeigen:
  1. Fischereischein und Erlaubnisschein
  2. Die Angelgeräte
  3. Die zur Angelei mitgeführten Behälter
  4. Der Fang
  5. Das Fahrzeuginnere

Jeder Gastangler hat das Recht, sich die Ausweispapiere des Kontrollierenden zeigen zu lassen.

Das gesetzliche Zugangsrecht zu den Gewässern gibt allen Fischereiausübungsberechtigten und deren Begleitpersonen die Befugnis, Ufer und Flächen zum Zwecke der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr zu betreten. Als Begleitpersonen sind nur Lebenspartner und eigene Kinder zulässig.

Jeder berechtigte Angler ist verpflichtet, die Verhaltensregeln einzuhalten und sich vor dem Angeln zu vergewissern, ob seine Rechte nicht durch gesetzliche Bestimmungen, Behördenentscheidungen oder Beschlüsse des Vereins L.A.B. Altendorf eingeschränkt oder aufgehoben wurden.

Der Angler hat sich in der Natur so zu verhalten, dass die Umwelt, seine Mitmenschen und öffentliche Interessen nicht beeinträchtigt, gefährdet oder gestört werden.

Der Fischfang ist so auszuüben, dass eine gegenseitige Behinderung oder Störung der benachbarten Angler vermieden wird.

Platzreservierung ist nicht erlaubt.

Unabhängig vom Verursacher hat jeder Angler für Sauberkeit vor und während des Angelns sowie beim Verlassen des Gewässers Sorge zu tragen.

Das Wegwerfen und Liegenlassen von Abfall jeglicher Art ist untersagt.

Jeder Angler hat seine Notdurft in einem der aufgestellten Dixi Toiletten oder in einem von ihm mitgebrachtem Toiletteneimer oder Campingklo zu verrichten.

Hunde sind an der Leine zu halten (max. 10 Meter) sowie deren Hinterlassenschaften zu entsorgen.

Partys und Familienfeiern sind nicht geduldet.

Die Bahnseite ist Naturschutzgebiet mit Betretungsverbot und darf nicht beangelt werden. Die Verwendungvon Geräten zu Ortung von Fischen, Fischbeständen und zur Ermittlung von Gewässertiefe ist nicht gestattet.

Als Feuerstelle sind nur Feuerkorb oder Feuerschale erlaubt.

Es dürfen nur Zelte und Boiliecamps in gedeckten, dunklen Farben aufgestellt werden.
Großraumzelte, Pavillons, sonstige Partyzelte und Abspannplanen sind verboten.

Das Ausbringen von Futter und Angelködern ist nur durch Werfen vom Ufer ausgestattet. Die Verwendung von Futterraketen und Katapulten ist verboten.

Maximales Einbringen von Futter: für beide Angelruten 2 Kilo pro Tag.

Boote jeglicher Art sind verboten.

Das Errichten von Bänken und jegliche Veränderung der Uferstruktur ist untersagt.

Eisangeln ist nicht erlaubt.

Bei den Fischereiberechtigten und deren Begleitpersonen ist der Konsum von Genussmitteln so einzurichten, dass eine Person zu jederzeit fahrtüchtig ist. Bei einem Verstoß gegen das bayerische Fischereigesetz sowie den Verhaltensregeln ist mit Einzug des Erlaubnisscheins und mit Platzverweis zu rechnen.

Es ist jedem Angler verboten:
  1. Angelgeräte unbeaufsichtigt im Wasser zu lassen. Bei Verlassen des Angelplatzes sind die Angelruten aus dem Wasser zu nehmen. Unbeaufsichtigtes Gerät wird durch die Kontrollorgane sichergestellt.
  2. Die Verwendung von Ködern, die dem Naturschutz unterliegen.
  3. Das Angeln mit lebenden Köderfischen.
  4. Das Angeln ohne gültigen Fischereischein.

Das Angeln auf Friedfisch ist nur mit Einzelhaken erlaubt.

Es darf mit 2 Angelruten mit je einer Anbisstelle geangelt werden.

Gefangene, untermassige Fische müssen sofort und schonend zurückgesetzt werden, massige Fische sind unverzüglich in die Fangliste einzutragen.

Die Fangliste ist nach Beendigung des Angelns in einem der am Gewässer befindlichen Briefkästen einzuwerfen.

Den Kontrollorganen ist Folge zu leisten. Verstöße werden zur Anzeige gebracht, es erfolgt Entzug des Erlaubnisscheins und Platzverbot.

Mit der Unterschrift auf dem Erlaubnisschein kennt jeder Gastangler die Verhaltensregeln an.

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